Für einen Eigenimport und die Einmeldung eines Fahrzeuges in die österreichische Genehmigungsdatenbank werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsschein / Fahrzeugschein des Herkunftslandes
- Typenschein / Fahrzeugbrief des Herkunftslandes
- Nachweis für jährliche technische Überprüfung (österreichisches Anmeldegutachten nach §57a)
Bei Fahrzeugen aus Deutschland kann auch eine Hauptuntersuchung (max. 1 Jahr alt) übermittelt werden. Generell nicht erforderlich bei Fahrzeugen deren Erstzulassung weniger als 3 Jahre zurückliegt. - COC-Papiere des gegenständlichen Fahrzeuges - kann bei Bedarf von Subaru Österreich beim Herstellerwerk angefordert werden
- Kaufvertrag / Fahrzeugrechnung als Eigentumsnachweis