Für die Ausstellung eines Typenschein Duplikates (ursprünglich erstellt vor dem 01. Juli 2007) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung und Verlustmeldung der zuständigen Wohnsitzbehörde
Hinweis: von der Polizei ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Verlustmeldungen werden NICHT akzeptiert!
- Zulassungsschein (falls vorhanden)
Hinweis: Falls für Ihr Fahrzeug bereits ein Datenbankauszug erstellt wurde (ab 01. Juli 2007), muss das Duplikat über eine Zulassungsstelle ausgestellt werden.